Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub nehmen. Es gebe auch keinen Verdienstausfall – nicht einmal, wenn das Ziel schon vor der Reise als Risikogebiet feststand.
Reisende, die nach ihrer Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet in Quarantäne müssen, brauchen dafür keinen Urlaub zu nehmen und müssen auch keinen Verdienstausfall befürchten. Das teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums mit.
Er verwies dabei auf das Infektionsschutzgesetz und die Quarantäneverordnungen der Länder. „Das heißt, der Arbeitnehmer muss aufgrund behördlicher Anordnung für den Zeitraum der Quarantäne zu Hause bleiben“, sagte er bei einer Pressekonferenz. „Deshalb besteht für ihn weder die Pflicht, dafür Urlaub zu nehmen, noch muss er einen Verdienstausfall befürchten.“
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